Entweder man senkt die Kosten und erhält die Leistung. Oder man erhöht die Leistung bei gleichen Kosten. Beides gilt als Steigerung der Wirtschaftlichkeit und ist bei vielen Unternehmen ein gern gesehenes Ziel. Doch dafür muss die Kostenrechnung erst einmal alle Kosten aufdecken und zuordnen.
Was ist die Kostenrechnung?
Die Kostenrechnung – auch als Kosten- und Leistungsrechnung bezeichnet – ist Teil der Betriebswirtschaftlehre und ist in den Teilbereich des internen Rechnungswesens einzuordnen. Auf Grund der Tatsache, dass sie fast ausschließlich für Unternehmensinterne gedacht ist, unterliegt sie vergleichsweise wenigen gesetzlichen Bestimmungen. In erste Linie stellt die Kostenrechnung kurzfristige Informationen über die Erlöse und Kosten eines Unternehmens zu Verfügung. Damit liefert sie die Grundlage einer operativen Planung durch das Management und ermöglicht einen relativ einfachen Abgleich von Soll- und Ist-Daten. Der strategischen Unternehmensplanung liegt immer die Investitionsrechnung zugrunde.
Was sind die 3 Stufen der Kostenrechnung?
Die Kostenrechnung lässt sich in die Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und die Kostenträgerrechnung aufgliedern:
Kostenartenrechnung: Hier werden die angefallenen Kosten von den Leistungen getrennt und entsprechend ihres Ursprungs zugeordnet. Dabei gibt es unterschiedliche Verfahren der Einordnung.
Beispiele sind hier die Gliederung nach Art der Produktionsfaktoren, wie Personalkosten, Dienstleistungskosten und Materialkosten, nach betrieblichen Funktionen, wie Fertigung, Verwaltung und Beschaffung oder auch nach der Zurechenbarkeit.
Unter letztere versteht man die Einordnung in Einzelkosten, welche direkt und konkret einem bestimmten Prozess im Unternehmen zugeschrieben werden können, und den Gemeinkosten, welche für das gesamte Unternehmen anfallen, aber nicht zugerechnet werden können, wie beispielsweise Versicherungskosten.
Kostenstellenrechnung: Sie stellt im Rahmen der Kostenrechnung die Verbindung zwischen der Kostenartenrechnung und der Kostenträgerrechnung dar. Ihre Aufgabe ist es, die Prozesse und Leistungsbeziehungen im Unternehmen dazustellen und so die Gemeinkosten aufzuschlüsseln und anteilig den einzelnen Bereichen zuzuordnen. Dadurch wird eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit über die Grenzen der einzelnen Abteilungen hinaus möglich, weil so ein globaler Überblick über die Kosten und ihre Ursprünge gegeben werden kann.
Kostenträgerrechnung: Sie soll im Rahmen der Kostenrechnung die Herkunft der einzelnen Kostenpositionen genau klären. Dabei wird zwischen der Kostenträgerzeitrechnung, welche die Kosten auf die einzelnen zeitlichen Perioden herunter bricht, und der Kostenträgerstückrechnung, bei der die Kosten auf ein einzelnen Stück oder Produkt herunter gerechnet werden, unterschieden.
Welche zentralen Begriffe liegen der Kostenrechnung zugrunde?
Die Kostenrechnung beruht in ihrem Grundprinzip auf den vier Begriffen „Aufwand“, „Kosten“, „Ertrag“ und „Leistung“. Diese müssen daher besonders sorgsam definiert werden, um eine entsprechende Grundlage für die Kostenrechnung zu schaffen.
- Aufwand
Verbrauch aller Güter innerhalb einer bestimmten Zeitperiode auf Grundlage ihres Wertes. - Kosten
Verbrauch von Produktionseinheiten in Geldwerten innerhalb einer festgelegten Zeitperiode. Diese sind dabei für die Erstellung einer bestimmten Leistung – eines Produktes oder einer Dienstleistung – notwendig. - Ertrag
Wertezuwachs in einem Unternehmen in einer vorher festgelegten Zeitperiode. (Gegenbegriff ist Aufwand) - Leistung
Gezielte und geplant Handlung, welche zu einem Wertzuwachs im Unternehmen führt.